Allgemeine Geschäftsbedingungen

ANNULLATION- UND NO-SHOW REGELUNG
Bei der Annullation einer definitiv bestätigten Konferenz oder Seminars bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Folgende Kosten werden verrechnet:



  • 59 – 30 Tage vor dem Anlass
    25% der Raummiete, Tagespauschale und Gastro-Leistungen
  • 29 – 15 Tage vor dem Anlass
    50% der Raummiete, Tagespauschale und Gastro-Leistungen
  • 14 – 7 Tage vor dem Anlass
    75% der Raummiete, Tagespauschale und Gastro-Leistungen
  • Innerhalb 1 Woche vor dem Anlass
    95% der Raummiete, Tagespauschale und Gastro-Leistungen


Verrechnungsgrundlage sind die Räume, Tagespauschalen und weitere Gastro-Leistungen (gem. Anzahl Personen) sowie weitere bestätigte Leistungen, welche in der Auftragsbestätigung festgehalten sind. Dies gilt auch für bestätigte Anlässe, die ausschliesslich im Restaurant stattfinden (ohne Konferenzräume). Die bis 5 Tage vor dem Datum des Anlasses gemeldete Anzahl Personen gilt für Restaurationsleistungen als verbindlich und wird in Rechnung gestellt.


RAUCHEN
Sämtliche Räumlichkeiten inklusive öffentliche Bereiche sind rauchfrei. Den Rauchern stehen im Gartenbereich Aschenbecher zur Verfügung.

AUF-/ABBAUARBEITEN
Die Veranstaltungsräume werden gemäss vorgängiger Absprache eingerichtet. Mehraufwand für zusätzliche Auf -, Um- oder Abbauarbeiten werden mit CHF 60.00 pro Mitarbeiterstunde verrechnet.

HAFTUNG
Der Veranstalter haftet gegenüber der der fenaco Genossenschaft und der Stiftung Brändi für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars und für Verluste, die durch den Veranstalter, seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht wurden. Bewachte Garderoben werden nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Bison Schweiz AG lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigungen an mitgebrachten Objekten, Kleidern und Materialien ab.

ZAHLUNGSKONDITIONEN UND PREISE
Sämtliche Preise verstehen sich in CHF und inklusive Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt in CHF. Wir behalten uns vor, eine Anzahlung zu verlangen. Diese Anzahlung wird nicht rückerstattet. Werden Räume lediglich für Kurzmeetings ohne Verpflegungspauschalen gebucht, sind die konsumierten Getränke vor Ort bar zu bezahlen. Die Rechnungsstellung für die Raummiete, die Infrastruktur sowie für die allgemeinen Dienstleistungen erfolgt durch die fenaco Genossenschaft, die Gastroleistungen werden durch die Stiftung Brändi separat in Rechnung gestellt.